Lockerung des Besuchsverbotes in DRK-Altenpflegeeinrichtungen mit positivem Verlauf
Seit gestern dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner der neun stationären Altenpflege-Einrichtungen des DRK-Düsseldorf und Duisburg wieder Besuch von ihren Angehörigen empfangen. Die Lockerung des Besuchsverbotes konnte selbstverständlich nur unter Einhaltung strenger Hygienestandards und Besuchsregelungen geschehen. Vorherige Terminabsprachen waren notwendig, damit es zum Muttertag nicht zu einem spontanen Besucheransturm mit Warteschlangen kam. Diese Schritte zur Normalität brauchen auch die Mitwirkung der Angehörigen. Deshalb haben die Einrichtungsleitungen in persönlichen Telefonaten und einem Angehörigen-Brief mögliche Fragen schon vor dem 10. Mai klären können. Alle Besucherinnen und Besucher waren sehr verständnisvoll und haben den gestrigen ersten Besuchstag, den die Mitarbeitenden in den Einrichtungen sorgfältig vorbereitet hatten, gemeinsam mit den Bewohnern als sehr positiv erlebt. So erhielt jeder Angehörige eine Hygiene- und Verhaltensunterweisung und wurde gegebenenfalls mit Schutzausrüstung, geeigneten Desinfektionsmaßnahmen und dem ausdrücklichen Appell, sich an alle Regeln zu halten, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zusammengebracht. Möglich war dies in Räumlichkeiten, in denen die Familien durch eine Glasscheibe voneinander getrennt waren oder im Freien, mit dem gebotenen Mindestabstand. Jeder Besuch wurde von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter begleitet. Für die Steuerung der Besuche wird deshalb auch in Zukunft ein zusätzlicher Personaleinsatz erforderlich sein.