Stefan Fischer

Vorsitzender des Vorstands

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Düsseldorf e.V.

Kölner Landstraße 169
40591 Düsseldorf

Mitarbeiterinformationen zum Coronavirus SARS CoV 2

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf dieser speziell für Sie eingerichteten Website inormieren wir Sie über die aktuelle Lage zur Verbreitung des Coronavirus und halten Sie auf dem Laufenden über für Sie und Ihren Arbeitsplatz relevante Verhaltensempfehlungen. 

Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie in diesem Corona-Informationsblog davon in Kenntnis setzen. 

Auf der Webseite des Robert-Koch-Institus finden Sie viele wichtige Informationen zum Thema https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.htm


Auf dem Landesportal "Wir in NRW" finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Corona-Virus-Pandemie und die Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Aktuelles zur Coronaschutzverordnung, Corona-Einreisebestimmungen, alles zu den Themen Impfen und Testen bis hin zu Krankenhäusern und Pflege ist für Sie auf dem Portal abrufbar. Natürlich informieren wir Sie auch auf dieser Seite weiterhin über mögliche arbeitsrelevante Änderungen .

Arbeitsplatzrelevante Informationen

Stand 18. November 2021

STIKO-Empfehlung: Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für alle Personen ab 18 Jahren

Im Rahmen unserer regelmäßigen Informationen in Bezug auf das Corona-Virus, informieren wir Sie heute über die neue COVID-19-Impfempfehlung der STIKO. Diese empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff – der Beschlussentwurf ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.

Die STIKO ruft alle bisher Nicht-Geimpften dringend auf, das COVID-19-Impfangebot wahrzunehmen.

Die STIKO bekräftigt jedoch ihre Empfehlung folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen im Alter von ≥ 70 Jahren, Bewohner:innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden.

Die Auffrischimpfungen sollen in der Regel im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf 5 Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden. Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden.

Ziele der Ausweitung der bestehenden Auffrischimpfempfehlung über die bisherigen Indikationsgruppen hinaus ist neben der Aufrechterhaltung des Individualschutzes die Reduktion der Übertragung von SARS-CoV-2 in der deutschen Bevölkerung, um Infektionswellen abzuschwächen und zusätzliche schwere Erkrankungs- und Todesfälle zu verhindern.

Bereits jetzt führen die schweren COVID-19-Erkrankungen zu einer besorgniserregenden hohen Belastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Neben der noch zu geringen Impfquote bei der Grundimmunisierung sind dafür die höhere Übertragungsrate der vorherrschenden Delta-Variante, der mit der Zeit nachlassende Impfschutz auch vor schwerer Erkrankung derzeit besonders bei älteren oder vorerkrankten Menschen, sowie die Transmission von SARS-CoV-2 nicht nur durch Ungeimpfte, sondern auch durch vollständig grundimmunisierte Personen ursächlich. Die Auffrischimpfung dient sowohl dem Selbstschutz als auch dem Schutz der Mitmenschen und lässt einen längerfristigen robusten Impfschutz erwarten. Die epidemiologische Auswirkung durch eine verminderte Transmission wird erst bei hohen Impfquoten bei Auffrischimpfungen deutlich wirksam werden.

Die Empfehlung zur Auffrischimpfung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon.

Hier finden Sie die Impfangebote und Impfstellen in der Stadt Düseldorf.


Stand: 17. November 2021; 08:15 Uhr

Aufgrund der rasant ansteigenden Corona-Infektionszahlen bittet das Krisenmanagement des DRK-Düsseldorf ab sofort um Beachtung und Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte:

  1. Striktes einhalten der AHA-Regeln.
  2. In Innenräumen besteht Maskenpflicht (mind. Med. Mundschutz), sofern man nicht alleine in einem Raum ist.
  3. Besprechungen/Schulungen etc. finden in Präsenz nur noch bis max. 6 Personen statt. Alle anderen Termine sind virtuell durchzuführen.
  4. Abweichend vom Tagesgeschäft sind externe Termine weitestgehend zu vermeiden. Bei dringenden externen Terminen sind diese vorher von der zuständigen Abteilungsleitung zu genehmigen.
  5. Doppelbüros sind möglichst nur durch eine Person zu besetzen – Die zuständige Führungskraft organisiert im Wechsel das mobile Arbeiten.
  6. Masken werden Ihnen über ihre Führungs- /Leitungskraft zur Verfügung gestellt.
  7. Individuelle weiterführende Maßnahmen legt ihre jeweilig Leitungskraft fest.

Abschließend möchte wir persönlich an jeden Mitarbeitenden appellieren:

  • Tragen Sie dazu bei, dass die Lage nicht weiter eskaliert
  • Halten Sie sich an die o.g. Vorgaben
  • Lassen Sie sich impfen (auch die 3. Booster-Impfung)
  • Und nutzen Sie die zusätzliche Grippeschutzimpfung über ihren Hausarzt

Stand: 16. April 2021; 12:15 Uhr

Unter den Download-Angeboten in der linken Spalte dieser Seite finden Sie nun auch Aufklärungsunterlagen zum Vektor-Impfstoff in leichter Sprache.


Stand: 11. Januar 2021; 11:30 Uhr

Dr. med Andre Schumacher, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (Kreisstelle Düsseldorf), betont auch im zweiten Teil unseres Aufklärungsvideos die enorme Wichtigkeit einer Corona-Schutzimpfung, mit der die Infektionsgefahr wirksam und zielgerichtet begrenzt werden wird, wenn sich möglichst viele Menschen impfen lassen.

Fachkundig und kompetent beantwortet er im Video auf unserem YouTube-Kanal die wichtigen Fragen der Kolleginnen und Kollegen, die in unseren DRK-Seniorenzentren tätig sind.

Haben Sie weitere Fragen zur Covid-19-Impfung? Dann schreiben Sie uns an: Fragen-an-den-Vorstanddrk-duesseldorf.de. Wir leiten Ihre Fragen an Herrn Dr. Schumacher weiter und werden die Antworten hier in der DRK4you und auf unserer FAQ-Seite "Fragen an den Vorstand" beantworten. 


Stand: 8. Januar 2021; 17:00 Uhr

Warum die Impfung gegen Covid-19 wichtig ist; insbesondere für Pflegekräfte

Videobotschaft von Dr. med. Andre Schumacher

Dr. med Andre Schumacher, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (Kreisstelle Düsseldorf), hielt gestern in unserem DRK-Seniorenzentrum Wersten ein Plädoyer für die Impfung gegen Covid-19. Sein kompetenter und kurzweiliger Vortrag richtet sich an alle DRK-Mitarbeitenden; insbesondere aber an die Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der stationären Pflege tätig sind:

„Neben dem nachvollziehbaren und sinnvollen Eigenschutz, haben Pflegekräfte im Wesentlichen eine professionelle Verantwortung dafür, dass sie nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch im professionellen Bereich dazu beitragen, die Erkrankung nicht weiter zu verbreiten“, so der Allgemeinmediziner.

Warum die Corona-Schutzimpfung eine sehr sinnvolle Maßnahme ist und warum man sich im Zusammenhang mit der Impfung oder möglichen Nebenwirkungen keinesfalls sorgen muss, erklärt Dr. Schumacher in diesem Video auf unserem YouTube-Kanal.

Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortete er wichtige und gute Fragen, die Kolleginnen und Kollegen aus der Pflege an ihn stellten. Auch diese Fragerunde haben wir für Sie aufgezeichnet und werden sie ab Montag auf YouTube bereitstellen. 

Bitte machen Sie auch die Kolleginnen und Kollegen, die nicht über einen PC-Arbeitplatz verfügen, auf das Video aufmerksam und leiten Sie es weiter. Einen Post zum Teilen finden Sie beispielsweise auch auf unserem Facebook-Kanal.


Stand: 09.Dezember 2020; 15:15 Uhr

Videobotschaft Stefan Fischer: "Danke für Ihren unermüdlichen Einsatz in der Corona-Pandemie!"
Stefan Fischer wendet sich in seiner neuesten Videobotschaft an alle Kolleginnen und Kollegen; insbesondere an die in den Pflegebereichen. Er ist zuversichtlich, dass wir die Pandemie mithilfe des Impfstoffes bald in den Griff bekommen. Er bedankt sich bei allen Mitarbeitenden des DRK-Düsseldorf für Ihren unermüdlichen Einsatz.

Stand 04. November 2020; 12:30 Uhr

Maskenpflicht in Düsseldorf: Das Tragen eines MNS ist im gesamten Stadtgebiet verpflichtend

Seit heute besteht im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet eine Maskenpflicht. Alle Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen, müssen demnach einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Grund dafür ist der Inzidenzwert, der in Düsseldorf bei über 200 liegt, also bei 209 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

In der Verfügung der Stadt Düsseldorf steht: Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird. Diese Verpflichtung gilt für zu Fuß Gehende sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zur Benutzung des Gehwegs berechtigt oder verpflichtet sind, nicht aber für Radfahrende und Personen in Kraftfahrzeugen.

In öffentlichen Park- und Grünanlagen wie beispielsweise dem Hofgarten, im Schlosspark Benrath, im Nord- und Südpark gelten Ausnahmen.


Stand 23. Oktober, 15:30 Uhr

Ro = 2: Wenn ein Infizierter 2 Personen ansteckt...

...die Basisreprduktionszahl - Ro- leicht verständlich

Unser ehrenamtlicher Desinfektor Rene Pasemann hat eine Grafik erstellt, mit der er noch einmal eindringlich und leicht verständlich deutlich macht, wie die Infektionsketten unterbrochen werden können und wie wichtig dies für uns alle ist. Drucken Sie die Grafik gerne aus und hängen Sie sie sichtbar in Ihren Bereichen aus.

Bitte halten Sie die AHA + CL-Regel ein und schützen Sie damit sich und Ihre Mitmenschen!

A: Abstand
H: Hygiene
A: Alltagsmaske
+
C: Corona-App
L: Lüften
 


Stand: 9. Oktober 2020, 16:15 Uhr

UPDATE: Mundschutzpflicht in allen Gebäuden des DRK-Düsseldorf

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet, ordnen die Verantwortlichen für das Krisenmanagement über die Pandemiestufe 2 hinaus folgende Maßnahme an:

  • für alle Gebäude des DRK Düsseldorf wird ab sofort eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutz eingeführt.
  • das umfasst auch unsere Schule und die Kindertagesstätten
  • am Arbeitsplatz kann unter strikter Einhaltung  der AHA-Regeln auf das Tragen eines MNS verzichtet werden
  • diese Maßnahme endet frühestens nach 14 Tagen und nur wenn der Schwellenwert der Infektionszahlen wieder unterschritten wird.

Die Erreichbarkeit des Krisenmanagements erfolgt über:

DRK-Einsatzzentrale
Telefon: 0211/2299 2031
E-Mail: lagedrk-duesseldorf.de


Stand 09. Oktober, 10:00 Uhr

Steigende Infektionszahlen

Der Vorstand bittet eindringlich: Bitte halten Sie die AHA-Regeln ein!

Aufgrund der aktuell steigenden Infektionszahlen bittet der Vorstand und die Geschäftsführung sie eindringlich darum, sich streng an die AHA-Regeln zu halten und damit sich und andere zu schützen. Bitte waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände regelmäßig und halten Sie Abstand. Achten Sie darauf, in engen Fluren und Räumen, in denen Sie den Abstand nicht wahren können, einen Mundschutz zu tragen. Achten Sie ebenfalls auf eine sehr gute Belüftung des Arbeitsplatzes und verzichten Sie weitestgehend auf Besprechungen, Dienstreisen und Tagungen.


Stand 15. September, 14:00 Uhr

Stefan Fischer appelliert in seiner neuesten Videobotschaft an alle Mitarbeitenden, dort, wo an ihrem Arbeitsplatz der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wie beispielsweise in engen Fluren, Aufzügen oder bei Besprechungen in kleinen Büros, eine Alltagsmaske zu tragen. Es fällt immer häufiger auf, dass Kolleginnen und Kollegen das Tragen einer Maske außer Acht lassen. Doch gerade in Hinblick auf die kalte Jahreszeit ist es noch wichtiger, sich und andere vor dem Corona-Virus zu schützen.


Stand: 14. August, 12:30 Uhr

Corona-Schutzmaßnahmen für Urlaubsrückkehrer

Ihr Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

die Sommerferien sind vorbei, einige von Ihnen sind vielleicht aus dem Urlaub zurück, während ihn andere noch vor sich haben. Dabei gelten, ob im Inland oder im Ausland, zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz anderer seit Beginn der Corona-Pandemie einige Regeln, die Sie unbedingt beachten sollten.

Wenn Sie Urlaub in Deutschland machen möchten, müssen Sie die Regeln im jeweiligen Bundesland beachten. Insbesondere wenn Sie aus einer Region kommen, in der sich besonders viele Menschen neuinfiziert haben, ist dies wichtig. In einigen Bundesländern darf man zum Beispiel nicht in einem Hotel oder einer Herberge übernachten, wenn man aus einer Region kommt, wo es besonders viele Neuinfektionen gab. Häufig gibt es dabei aber auch Ausnahmen wie zum Beispiel das Vorweisen eines negativen Coronatests (der jedoch bei Anreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf). Bitte informieren Sie sich daher auf der Internetseite des Bundeslandes, in das Sie reisen möchten, über die Regelungen vor Ort.

Urlaub im Ausland: Grundsätzlich ist der Urlaub für Deutsche in EU-Ländern seit dem 15. Juni wieder möglich. Auch Grenzkontrollen finden dort nicht mehr statt. Das gilt auch für weitere europäische Staaten. Die Reise ins EU-Ausland kann möglicherweise noch mit Problemen verbunden sein. Welche Länder das sind und welche Regelungen in anderen Ländern gelten, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts. Bitte informieren Sie sich dort vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen. In vielen Ländern ist eine Einreise aus Deutschland derzeit nicht möglich.

Was passiert nach meinem Urlaub?

Jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, kann sich innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Einreisende aus Risikogebieten sind ab sofort zu einem Corona-Test verpflichtet. Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten. Mehr erfahren

Sie reisen aus einem Risikogebiet nach Deutschland ein? Dann müssen Sie einen negativen Corona-Test vorlegen oder sich direkt nach Ankunft nach Hause - oder an Ihren Zielort - begeben und zwei Wochen lang isolieren (häusliche Quarantäne). Und Sie müssen sich sofort bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Das Corona-Testergebnis darf höchstens 48 Stunden alt sein. Falls im Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug bei der Einreise aus einem Risikogebiet Aussteigekarten verteilt wurden, genügt es, diese auszufüllen und beim Beförderer abzugeben. Auf diese Regelungen haben sich Bund und Länder geeinigt. Hier finden Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Sie können den Test in vielen Ländern vor Ihrer Abreise Richtung Deutschland machen oder Sie lassen sich nach der Einreise in Deutschland testen. Der Test in Deutschland ist für Sie kostenlos. An vielen Flughäfen in Deutschland gibt es bereits Testmöglichkeiten. Alternativ können Sie sich unter der Telefonnummer 116 117 informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher dort anrufen. Ist der Test positiv, ist in jedem Fall eine zweiwöchige Quarantäne notwendig. Wichtig ist: Bis das Testergebnis vorliegt, müssen Sie sich an die Quarantäneregeln halten.

  • Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können sehr teuer werden!
  • Ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste des RKI entnehmen. Zu den Risikogebieten gehören viele Länder außerhalb Europas.
  • Wenn Sie Fragen zu den Quarantäne-Vorschriften haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
  • Seit dem 1. August kann sich jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, kostenlos testen lassen. Eine entsprechende Verordnung zur Erweiterung der Testverordnung des Bundes ist in Kraft.
  • Seit dem 08. August 2020 sind die Tests für Einreisende aus Risikogebieten verpflichtend.

Stand 30.06.2020; 14:30 Uhr

In seiner neuesten Video-Botschaft bittet Sie Stefan Fischer, Vorsitzender des Vorstands DRK-Düsseldorf, darum, sich die Corona-Warn-App herunterzuladen und zu nutzen. Er erklärt die ersten Schritte beim Erhalt einer Warnmeldung und berichtet, warum die in Kürze startenden Reihentestungen bei Bewohnern sowie den Kolleginnen und Kollegen in unseren DRK-Seniorenzentren eine wichtige Maßnahme zum Schutz aller ist.


Stand 30.06.2020, 12:00 Uhr

DRK-Rettungsdienstmitarbeiter Nils Reker im Podcast-Interview

Unser Kollege Nils Reker vom DRK-Rettungsdienst erzählt im Interview mit Andreas Brockmann vom DRK-Landesverband Nordrhein e.V. wie sich die Arbeit im Rettungsdienst verändert hat und welche Maßnahmen getroffen wurden. Der Podcast hat eine Gesamtlänge von 35:00 Minuten. Ab 10:40 Minuten hören Sie das Interview mit dem Kollegen.

cross und bündig - Corona spezial


Stand: 16. Juni 2020, 11:15 Uhr

DRK-Düsseldorf-Vorstand legt Nutzung der Corona-Warn-App nahe

Die aktuelle Situation, ausgelöst durch den neuartigen COVID19-Erreger und die damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie, stellen uns vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Jeder Einzelne von uns kann einen Beitrag zur Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe leisten.

Seit heute steht die Corona-Warn-App der Bundesregierung zur Verfügung. Über die App-Stores von Apple und Google kann sie schon seit der vergangenen Nacht heruntergeladen werden. Mit Hilfe dieser App wird es möglich sein, Kontaktpersonen von COVID19-Infizierten schnell und einfach zu warnen und so Infektionsketten möglichst früh zu erkennen, um diese zu unterbrechen.

Die Corona-Warn-App wird nur dann erfolgreich sein, wenn diese von möglichst vielen Menschen genutzt wird. Die Bundesregierung hat sich auf das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit festgelegt. Das heißt, sowohl die Nutzung als auch das Teilen der Daten unterliegt der freien Entscheidung eines jeden Bürgers. Die gesammelten Daten sind stets dezentral auf dem Smartphone gespeichert.

Der Vorstand des DRK-Düsseldorf legt Ihnen die Nutzung der App nahe. Wir bekommen damit ein Werkzeug, das eine wichtige Stütze im Kampf gegen die Epidemie ist. Unser Vorstand ist davon überzeugt, dass die Corona-Warn-App dabei helfen kann, einen erneuten „Shut Down“ weiter Teile der Öffentlichkeit, mit all den dramatischen Folgen für unsere Wirtschaft und Gesellschaft, zu verhindern. Das ist vor allem für eine mögliche zweite Welle im Herbst von großer Bedeutung.

Helfen Sie mit und laden Sie die App auf Ihr Gerät! So können wir alle einen wichtigen Beitrag für uns selbst, unsere Liebsten und unsere Kolleginnen und Kollegen leisten. Hier finden Sie die Warn-App:
- Bei Google
- Bei Apple


Stand: 02. Juni 2020, 12:00 Uhr

Rückkehr in Pandemieplan-Stufe 1

Aufgrund der aktuellen Situation und der allgemeinen Lockerungspolitik haben sich die Verantwortlichen für das Krisenmanagement beim DRK-Düsseldorf dazu entschieden, den Pandemieplan ab sofort in die Stufe 1 zurückzustufen.

Für Sie und Ihren Arbeitsbereich bedeutet dies konkret:

  • eine Nutzung der Büroräume ist auch mit mehreren gleichzeitig anwesenden Mitarbeitenden möglich, wenn die Mindestabstände von 1,5 Metern eingehalten werden können. Zur Vermeidung von Aerosolbildung sollte intensive gelüftet werden. Können Mindestabstände nicht eingehalten werden, so bleibt es bei den bisherigen Vorgehensweisen, wie zum Beispiel versetzte Arbeitszeiten oder mobiles Arbeiten.
  • interne Besprechungen können wieder stattfinden. Hierbei sind ebenfalls unbedingt die Abstandsregeln zu beachten. Die Lizenzen für Videokonferenzen stehen darüber hinaus auch weiterhin zur Verfügung und können genutzt werden.
  • Alle Hygieneregeln (siehe auch 4.1. im Pandemieplan) gelten weiterhin verbindlich
  • Das mobile Arbeiten ist weiterhin in Rücksprache mit Ihrem Vorgesetzten möglich

Abweichend vom Pandemieplan bitten wir Sie aufgrund behördlicher Regularien um zwei besondere Vorgehensweisen:

  • Es muss weiterhin dokumentiert werden, wer die Dienstgebäude des DRK-Düsseldorf betritt und verlässt
  • Die maximale Teilnehmerzahl für interne Besprechungen ist auf 10 limitiert

Bitte bleiben Sie weiterhin aufmerksam, was Anzeichen einer Erkrankung bei Ihnen oder Kolleg:innen betrifft. Die Verbreitung des Coronavirus ist in der Bevölkerung zwar deutlich reduziert worden, lokale Ausbrüche sind aber trotzdem zu erwarten und müssen schnellstmöglich erkannt und nachverfolgt werden.


Stand: 2. Juni 2020; 11:00 Uhr

Abo-Pause fürs Job-Ticket gilt auch im Juni 2020

De im April und Mai mit der Rheinbahn umgesetzte Abo-Pause für Job-Ticket-Inhaber hat nun auch im Juni noch Gültigkeit. Das bedeutet konkret:

  • Die Abo-Pause kann im gesamten Monat Juni genutzt werden
  • Somit kann das Ticket zwischen dem 01.06.2020 und dem 30.06.2020 nicht zur Fahrt genutzt werden
  • Bei Inanspruchnahme der Abo-Pause sind für eventuelle Fahrten mit Bus und Bahn in diesem Zeitraum entsprechende Tickets zu erwerben

(erhältlich an Automaten, bei Vertriebspartnern, über die Rheinbahn App und in den Rheinbahn-KundenCentern)

  • Die Chipkarten bleiben in Ihrem Besitz und müssen nicht zurückgegeben werden – ab dem 01.07.2020 sind diese wieder automatisch zur Fahrt gültig

Bitte wenden Sie sich bis zum spätestes 4. Juni 2020 an Ihren direkten Vorgesetzten, wenn Sie die Abo-Pause weiterhin nutzen möchten. Dieser gibt die Information dann an die Personalabteilung weiter


Stand: 29. Mai 2020; 13:15 Uhr

Stefan Fischer, Vorsitzender des Vorstands DRK-Düsseldorf, bedankt sich, angesichts der steigenden Covid-19-Infektionen in Düsseldorfer Pflegeheimen, bei den Mitarbeitern in den DRK-Seniorenzentrum für die sorgfältige Einhaltung aller Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.


Stand: 19. Mai 2020, 09:15 Uhr

Ausnahmeregelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert

Die Ausnahmeregelung zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Telefon war bisher befristet bis zum 18. Mai 2020.

Der G-BA hat am 14. Mai 2020 beschlossen, die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bis einschließlich 31. Mai 2020 zu verlängern. Danach gilt weiterhin, dass die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen kann. Bei Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit ist eine Verlängerung im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen möglich.

Nach derzeitiger Einschätzung der Gefährdungslage gelte ab dem 1. Juni 2020 wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.  Der Beschluss zur Verlängerung der Ausnahmeregelung tritt mit Wirkung vom 19. Mai 2020 in Kraft.


Stand 30. April 2020, 12:15

Fragen an den Vorstand
Neues FAQ-Format für Mitarbeitende

Die derzeitige Situation der COVID-19 Pandemie ist für uns alle neu und bedeutet eine große Herausforderung. In Zeiten großer Herausforderungen ergeben sich bei einem selbst naturgemäß viele Fragen. Hier in unserem Corona-Blog werden Sie bereits über Neuigkeiten informiert und regelmäßig wendet sich hier auch unser Vorstandsvorsitzender, Stefan Fischer, mit Video-Botschaften an Sie. Ab sofort haben Sie zudem die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen zur aktuellen Situation an Ihrem Arbeitsplatz direkt an den Vorstand zu wenden. Dafür haben wir für Sie den DRK-Briefkasten Fragen-an-den-Vorstanddrk-duesseldorf.de eingerichtet. Hier eingehende Fragen werden Ihnen mit einer Antwortmail des Vorstands beantwortet. Darüber hinaus möchten wir Ihre wichtigen Fragen und die entsprechenden Antworten allen Kolleginnen und Kollegen zugängig machen. Speziell dafür haben wir die FAQ-Plattform Fragen an den Vorstand eingerichtet. Hier werden wir die häufig gestellten Fragen anonymisiert für alle Mitarbeitenden veröffentlichen.


Stand: 22. April 2020; 16:00 Uhr

Abo-Pause geht in die Verlängerung
Job-Ticket-Besitzer können auch im Mai aussetzen

Im April konnten wir mit der Rheinbahn kurzfristig eine Abo-Pause für Job-Ticket-Inhaber umsetzen. Und auch im Monat Mai wird dieses Angebot nun fortgeführt – auch wenn die Rheinbahn ab dem 27. April 2020 wieder nach regulärem Fahrplan für Sie unterwegs ist. Für eine bessere und effektivere Gestaltung möchten wir Ihnen erläutern, wie wir das gemeinsam mit Ihrer Hilfe umsetzen möchten:

  • Die Abo-Pause kann ausschließlich für den gesamten Monat Mai angewandt werden
  • Somit kann das Ticket zwischen dem 01.05.2020 und dem 31.05.2020 nicht zur Fahrt genutzt werden
  • Bei Inanspruchnahme der Abo-Pause sind für eventuelle Fahrten mit Bus und Bahn in diesem Zeitraum entsprechende Tickets zu erwerben (erhältlich an Automaten, bei Vertriebspartnern, über die Rheinbahn App und voraussichtlich ab dem 04.05.2020 auch wieder in den Rheinbahn-KundenCentern)
  • Die Chipkarten bleiben in Ihrem Besitz und müssen nicht zurückgegeben werden – ab dem 01.06.2020 sind diese wieder automatisch zur Fahrt gültig
  • ! Bitte wenden Sie sich an Ihren direkten Vorgesetzten, wenn Sie die Abo-Pause weiterhin nutzen möchten. Dieser gibt die Information dann an die Personalabteilung weiter !

Stand: 22. April 2020; 14:00 Uhr

Ab Montag landesweite Pflicht für Mund-Nasenschutz
Verwendung Ihrer Behelfs-Mund-Nase-Abdeckungen in Teilbereichen des öffentlichen Lebens

In Nordrhein-Westfalen soll es ab Montag, den 27.04.2020 eine Pflicht für einen Mund-Nasenschutz in Teilbereichen des öffentlichen Lebens geben. Das hat die NRW-Staatskanzlei am heutigen Mittwoch mitgeteilt. Damit wird die bisherige dringende Empfehlung, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht  überführt. In der vergangenen Woche haben Sie alle je zwei Baumwollmasken erhalten, die das DRK-Düsseldorf für Sie eingekauft hat. Bitte verwenden Sie diese Mund-und Nasenschutze nun beim Verlassen des Hauses, zum Einkaufen, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, etc.

Bitte beachten Sie:

  • Die Baumwollmasken haben keine (passive) medizinische Schutzfunktion, sondern dienen lediglich dazu, dass Tröpfchen abgebremst und in ihrer Reichweite beschränkt werden und somit andere Personen geschützt werden.
  • Alle allgemeinen Hygiene- und Verhaltensrichtinien, wie beispielsweise Abstand halten und Händewaschen, müssen vollumfänglich weiter beachtet werden.
  • Die Maske muss nach jedem Tragen thermisch desinfiziert werden. Dies erreichen Sie zum Beispiel durch eine Wäsche bei mindestens 70 Grad oder, indem Sie die Maske etwa fünf Minuten in kochendes Wasser geben.
  • Eine entsprechende Anleitung liegt jeder Maske bei.

Stand: 20. April 2020, 10:00 Uhr

Verlängerung des Betretungsverbotes von Kindertagesbetreuungsangeboten und stufenweise Erweiterung der Ausnahmeregelungen

Seit dem 16.03.2020 gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte). Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) wird das Betretungsverbot zunächst bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Gleichzeitig werden die Ausnahmeregelungen stufenweise ab dem 23. April 2020 erweitert. Weitere Informationen finden Sie hier.


Stand 17. April 2020; 14:00 Uhr

In seiner vierten Video-Botschaft an alle Mitarbeitenden beim DRK-Düsseldorf, leitet Stefan Fischer direkt über zu unserem Kollegen Dr. Patrick Leisten. Der ärztliche Leiter Intensivtransport erläutert in kurzweiliger Weise die Eigenart und die Verbreitung des Corona-Virus und erklärt Ihnen die korrekten Schutzmaßnahmen für Ihren privaten Bereich und Ihr berufliches Umfeld.


Stand: 8. April 2020, 17:15 Uhr

Der Vorstand des DRK-Düsseldorf konnte in der vergangenen Woche an die Werkstatt für angepasste Arbeit einen Großauftrag für die Produktion von insgesamt 3.000 Stoffmasken erteilen. Dies geschah proaktiv und noch vor der allgemeinen Diskussion um eine mögliche Maskenpflicht in Deutschland. Die Stoffmasken sind sogenannte „Behelfs-Mund-Nase-Abdeckungen“ aus Baumwolle. Ausschließlich für den privaten Gebrauch werden alle 3.000 Stück ab heute an alle Mitarbeiter:innen bei DRK-Düsseldorf ausgegeben. Alle Kolleginnen und Kollegen erhalten bei ihrem jeweiligen Abteilungsleiter zwei Masken für die Verwendung im Wechsel.

Bitte beachten Sie:

  • die Baumwollmasken haben keine (passive) medizinische Schutzfunktion, sondern dienen lediglich dazu, dass Tröpfchen abgebremst und in ihrer Reichweite beschränkt werden und somit andere Personen geschützt werden.
  • allgemeinen Hygiene- und Verhaltensrichtinien, wie beispielsweise Abstand halten und Händewaschen, müssen vollumfänglich weiter beachtet werden.
  • die Maske muss nach jedem Tragen thermisch desinfiziert werden. Dies erreichen Sie zum Beispiel durch eine Wäsche bei mindestens 70 Grad oder, indem Sie die Maske etwa fünf Minuten in kochendes Wasser geben.
  • eine entsprechende Anleitung liegt jeder Maske bei.


Stand: 7. April 2020, 15:30 Uhr

Psychosoziale Unterstützung für DRK-Mitarbeiter:innen

Das Thema Psychosoziale Unterstützung (PSU) hat beim DRK-Düsseldorf von je her einen hohen Stellenwert. Bereits seit vielen Jahren können alle Mitarbeitenden unseres Kreisverbands von dieser speziellen Hilfe zur persönlichen Krisenbewältigung profitieren, die von unserem kompetenten PSU-Team angeboten wird. Gerade jetzt, in Zeiten, die von Unsicherheit und oftmals auch Ängsten geprägt sind, ist es umso wichtiger, dass sich alle Mitarbeiter:innen beim DRK-Düsseldorf einer Psychosozialen Unterstützung gewiss sein können. Oliver Marcial, Katrin Güner, Selina Tilhein und Harald Elis sind im psychosozialen Bereich speziell geschult und bilden das PSU-Team des DRK-Düsseldorf. Dessen Hauptziel ist es, mit Gesprächsangeboten, Informationen über Handlungskompetenzen zur Stressbewältigung, der Vermittlung eines Netzwerks und Krisenintervention den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Bedarf die wichtige Unterstützung zu leisten. Alle Hilfsangebote werden selbstverständlich absolut anonym behandelt.

Bitte wenden Sie sich bei Gesprächsbedarf an das PSU-Team unter: 0211 2299 2727.


Stand: 02. April 2020, 17:30 Uhr

In seiner dritten Video-Botschaft an alle Mitarbeitenden beim DRK-Düsseldorf dankt Stefan Fischer Ihnen insbesondere dafür, dass Sie alle die Schutz- und Hygienemaßnahmen beachten. Ferner informiert er über weitere Maßnahmen und Empfehlungen für Sie im Rahmen der Corona-Pandemie.


Stand: 01. April 2020, 10:30 Uhr

GEMEINSAM gegen den CORONA-RASSISMUS!

Das DRK-Düsseldorf steht ganz klar dafür, Rassismus und gesellschaftlicher Ausgrenzung jederzeit entgegenzutreten. Mit der weltweiten Verbreitung der Lungenkrankheit Covid-19 häufen sich offenbar auch rassistische und diskriminierende Übergriffe. Die Corona-Pandemie fördert nicht nur Diskriminierung und altbekannte rassistische Stereotype zutage, sondern sorgt auch für die Einschränkung der Menschenrechte, beim z.B. Recht auf Asyl oder dem Recht auf Gesundheit. Das Coronavirus jedoch kennt keine Grenzen und keine Nationalitäten, Religionen oder Hautfarben. Was uns allen hilft, ist nicht Rassismus, sondern ein gutes Gesundheitssystem, genügend Wohnraum und Hilfe für alle. Der Virus muss global bekämpft werden und dafür brauchen wir internationale Solidarität und ein klares Nein zu jeder Form des Rassismus.


Stand: 27. März 2020, 15:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Lage und der Empfehlung an die Bevölkerung, nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, haben wir mit der Rheinbahn folgende Absprache getroffen:
Mitarbeiter, die ein Job Ticket haben, dies aber aufgrund der aktuellen Situation im April nicht nutzen, sollten dies bitte bis spätestens zum 06.04.2020 ihrem Vorgesetzten mitteilen. Diese Mitarbeiter:innen werden wir an die Rheinbahn melden, und für April entsteht dann eine sog. Abo-Pause. Der Betrag für das Ticket wird im April nicht einbehalten. Der Vorteil dabei ist, dass Sie  Ihr Job Ticket behalten dürfen. Das erspart eine aufwendige Ab- und Anmeldeprozedur.

Diese Regelung gilt zunächst nur für April. Für die nachfolgenden Monate sind wir in Gesprächen mit der Rheinbahn. Hier möchte die Rheinbahn die weitere Entwicklung abwarten.


Stand: 27. März 2020, 14:00 Uhr

In seiner zweiten Videobotschaft wendet sich der Vorsitzende des Vorstands, Stefan Fischer, noch einmal an alle Mitarbeitenden des DRK-Düsseldorf. Er dankt Ihnen insbesondere für deren Einsatzbereitschaft und die vielen kreativen Ideen im Kampf gegen Corona.


Stand 25. März 2020, 15:20 Uhr

Stefan Fischer wendet sich in einer Video-Botschaft zur aktuellen Corona-Lage an alle Mitarbeitenden des DRK-Düsseldorf.


Stand 25. März 2020, 15:00 Uhr

Der richtige Umgang mit den verschiedenen Desinfektionsmitteln

Derzeit kommt es vermehrt zu Lieferengpässen bei Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstungen. Dies führt zwingend dazu, dass wir von unseren gewohnten Hygieneplänen abweichen müssen, um mit den zu Verfügung stehenden Mitteln notwendige Desinfektionsmaßnahmen zu gewährleisten. Hauptsächlich finden sich in unseren Betriebsteilen Hände-Desinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel verschiedener Hersteller, die den jeweiligen Einsatzbereichen angepasst sind. Bitte beachten Sie, dass die Desinfektionsmittel nicht zweckentfremdend eingesetzt werden dürfen.

Händedesinfektionsmittel sind für die Haut gedacht und enthalten neben verschiedenen spezifischen Zusatzstoffen auch Hautpflegemittel und Fette. Werden Händedesinfektionsmittel zur Flächendesinfektion eingesetzt, hinterlassen sie massive Rückstände auf Oberflächen, die eine Verunreinigung darstellen und einen idealen Nährboden für Bakterien bilden.

Flächendesinfektionsmittel sind für Oberflächen gedacht und sollten auf keinen Fall zur Haut- oder Händedesinfektion genutzt werden. Sie zerstören die natürliche Schutzbarriere der Haut, können schwere Hautschäden verursachen und sind, je nach Wirkstoff, bei Hautkontakt krebserregend. Bitte achtet beim Umgang mit Flächendesinfektionsmitteln auf die dafür vorgeschriebene Schutzausrüstung, wie Handschuhe und Augenschutz.

Wenn es keine Möglichkeit zur anderweitigen Desinfektion gibt, können ausnahmsweise auch abgelaufene Präparate eingesetzt werden. Dabei ist besonders auf eine gründliche Durchführung der Desinfektion zu achten, da die Wirksamkeit nach Überschreiten des Haltbarkeitsdatums herabgesetzt sein kann.


Stand 24. März 2020

Wir sagen 1916 mal Danke!
Für Ihre unermüdlichen und im höchsten Maße engagierten Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger in der Landeshauptstadt. Ihre wichtige Arbeit ist es, die uns alle fest daran glauben lässt, dass wir es gemeinsam schaffen werden. Diese Anzeige wurde heute für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen des DRK-Düsseldorf, am 24. März 2020 in der RP Düsseldorf geschaltet. https://www.facebook.com/hashtag/1916drkvscorona?source=feed_text&epa=HASHTAG&__xts__%5B0%5D=68.ARB3A8FBm5jnEimfJNu2GVU28gMjGFz9RakghAZXsoeD2NV9vmFJptCikUppZljHp0CyMsJldRXJ7kvxcJKu1dBdNOvV1vb5AveQm6ToOu0_2xJChDgBh3_nzFNlZRp2t1AeO9fQGPV94YDwCBVkW0tJPAgIOBP2aH5lVONdtRiJ3P1ZateFShjZSDM34XMl9Fd4Z-mEVAMc1N4Q01hrZe19Qq3eS5VMA2PSBN2PO-vpDgQ707UF5UqZ12BKY-o_cZjIwcYUo9AmOABCxZLOzPV5TcbaS29T-ABMlKVUl2yAdkQjfD5BdGDxOMuttTtFv4KkvSzT8qVtxv4e3Ii-DFBF0g&__tn__=%2ANK-R


Stand 23. März 2020, 09:00 Uhr

Neben dem weitreichenden individuellen Kontaktverbot hat die Landesregierung weitere Restriktionen beschlossen. Diese betreffen auch die Besuche in Stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind.


Stand 22. März 2020, 18:00 Uhr

Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass ab dem 23.03.2020 jede Per-son, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat. Es reicht damit, wenn ein Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt, es müssen nicht länger zwei Bescheinigungen vorgelegt werden.


Stand 20. März 2020, 12:45 Uhr

Das DRK-Düsseldorf ist, gemäß Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Teil der Kritischen Infrastruktur, KRITIS.  Im Fall einer Ausgangssperre sollten Sie deshalb belegen können, dass sie die staatlichen Behörden bei der Durchführung von Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr wie auch im Sozial- und Gesundheitsbereich unterstützen. Von Ihrer Führungskraft erhalten Sie für diesen Zweck eine gültige Bescheinigung, die Sie nach Aufforderung vorweisen können. Bitte sprechen Sie Ihren Vorgesetzten beim Inkrafttreten einer Ausgangssperre darauf an.


Stand 18. März 2020, 14:45 Uhr

Hier finden Sie den, mit sofortiger Wirkung in Kraft tretenden Pandemieplan des DRK Düsseldorf, inkl. aller verbundenen Unternehmen. Die Verantwortlichen für das Krisenmanagement haben festgelegt, dass die Stufe 2 des Pandemieplanes einzuhalten und umzusetzen ist. Alle Bereiche sind für die Umsetzung und Kommunikation innerhalb ihrer Abteilung verantwortlich. Sollte sich die Stufe verändern werden Sie umgehend informiert. Die dringend notwendigen Anweisungen basieren auf den allgemeinen Empfehlungen des RKI. Somit tragen wir proaktiv zur Verlangsamung neuer Infektionen mit dem SARS-Cov-2 bei. Rückfragen stellen Sie bitte an Ihre zuständige Bereichsleitung/Geschäftsführung bzw. an die E-Mailadresse: lagedrk-duesseldorf.de.


Stand 18. März 2020, 12:30 Uhr

Seit heute ist zum Schutz unserer älteren Besucher auch der Betrieb unserer Tagespflegeeinrichtungen in Wersten und Grafental untersagt. Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis zunächst zum 19. April 2020.


Stand: 18. März 2020, 11:30 Uhr

Auf dieser Internetseite der Bundesregierung können Informationen zum Coronavirus in den folgenden Sprachen heruntergeladen werden:

  • Englisch
  • Türkisch
  • Russisch
  • Arabisch
  • Französisch

Auch auf der Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge finden Sie Informationen in Form von Videos, Informationstexten und Merkblättern zum Coronavirus in verschiedenen Sprachen.

Weitere Informationsseiten mit wichtigen Fragen und Antworten zum Coronavirus sind:


Stand 18. März 2020, 11:10 Uhr

Heute Morgen wurde unsere ehemalige Rettungswache an der Ludwig-Beck-Straße, die ursprünglich seit 1972 bestand, wieder in Betrieb genommen. Es gelingt uns so, die Mitarbeitenden räumlich aufzuteilen und Kontaminationen untereinander bestmöglich zu vermeiden. Die Wache war im Mai vergangenen Jahres durch den Neubau in Mörsenbroich ersetzt worden. Besonders die Mitarbeiter:innen im Rettungsdienst sind in diesen Tagen zu Vorsicht und Besonnenheit angehalten. Sie müssen Keimverschleppungen, Infektionen der Patienten und die Gefährdung der Kolleg:innen durch geeignete Maßnahmen verhindern. 


Stand: 17. März 2020, 10:00 Uhr

Mitarbeitende des DRK-Düsseldorf, die in unserem Kreisverband in Schlüsselpositionen tätig sind, erhalten von Ihrer Führungskraft bei Bedarf eine Unentbehrlichkeitsbescheinigung, die sie in den Betreuungseinrichtungen ihrer Kinder vorweisen können. Diese Bescheinigung gilt für Alleinerziehende und auch für Familien, in denen sich beide Elternpaare in Schlüsselpositionen befinden. Sie ist zur Vorlage in Kindertagesstätten und auch in Grundschulen ausreichend. Bitte sprechen Sie Ihren jeweiligen Vorgesetzten auf eine mögliche alterntive Regelung für DRK-Mitarbeitende an!

Mitarbeitende in Schlüsselpositionen sind solche, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege / der Behindertenhilfe / der Kinder- und Jugendhilfe / der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dienen.

Bitte lesen Sie auch die offizielle Information des Landes NRW dazu.


Stand: 16. März 2020, 15:00 Uhr

Die Stadt Düsseldorf hat auf ihrer Webseite hilfreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht. Schauen Sie dort einfach mal rein und lassen Sie sich vor allem nicht von den vielen Falschmeldungen in den Sozialen Medien verunsichern.  

www.duesseldorf.de/leben-in-duesseldorf/informationen-zum-coronavirus.html


Stand: 16. März 2020, 08:45 Uhr

Der Vorstand informiert:

Ab sofort werden alle Entscheidungen, die die momentane Pandemie betreffen, ausschließlich vom Vorstand und/oder Till Nagelschmidt getroffen. Jede Kommunikation in diesem Zusammenhang muss immer auch an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: lagedrk-duesseldorf.de.

Wir werden als Vorstand Entscheidungen so schnell es geht treffen und Sie darüber umgehend informieren. Wir sind sicher, dass wir als DRK die Krise professionell und besonnen meistern werden.

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihren Einsatz.


Stefan Fischer                                         Thomas Jeschkowski

Vorsitzender des Vorstands                   Vorstand        


Stand 15. März 2020, 17:30 Uhr

Mitarbeitende des DRK-Düsseldorf, die in unserem Kreisverband in Schlüsselpositionen tätig sind, erhalten von Ihrer Führungskraft bei Bedarf eine Unentbehrlichkeitsbescheinigung, die sie in den Betreuungseinrichtungen ihrer Kinder vorweisen können. Bitte sprechen Sie Ihren jeweiligen Vorgesetzten darauf an!
Mitarbeitende in Schlüsselpositionen sind solche, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege / der Behindertenhilfe / der Kinder- und Jugendhilfe / der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dienen.


Stand: 15. März 2020, 15:00

Aufgrund der behördlichen Anweisung, dass zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ab dem 16.03.2020 alle Kitas und Schulen geschlossen bleiben, wird das DRK-Familienbildungswerk alle Kurse, offenen Treffs und Veranstaltungen bis zum 20.04.2020 zum Schutz aller Teilnehmer:innen aussetzen.
Die Einrichtungen sind  telefonisch erreichbar unter:
Verwaltung 0211 2299 2166
Familientreff Gerresheim 0211 22994711
Familientreff Jahnstr. 0211- 3849199
Aktivtreff Sternstr. 0211-4930814


Stand 13. März 2020, 20:15 Uhr

Die NRW Landesregierung kündigt an, das neben der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten, auch Altenheime nicht mehr besucht werden dürfen. Ziel der Regierung ist es, die vom Coronavirus ausgehenden Gefahren von Bewohnern in Altenpflegeheimen fern zu halten. Generell wird angestrebt, die Ansteckungsketten dadurch zu unterbrechen. Das DRK-Düsseldorf hat die Angehörigen der Bewohner unserer insgesamt fünf DRK-Seniorenzentren in Düsseldorf mit einem Schreiben darüber informiert und sie gebeten, Besuche auf ein Minimum zu reduzieren.


Stand 13. März 2020, 16:40 Uhr

Das DRK-Düsseldorf schließt ab Montag, den 16. März 2020, bis zum Ende der Osterferien auf behördliche Anweisung alle 15 DRK-Kindertagesstätten im Stadtgebiet. Am Montag, den 16. März 2020 sowie am Dienstag, den 17. März 2020, sind in jeder Düsseldorfer Kindertagesstätte Notgruppen verfügbar. Weitere Notgruppen werden ab dem kommenden Mittwoch von der Stadt festgelegt.

DRK-Mitarbeitende, die ihr Kind in einer DRK-Kita untergebracht haben, steht auch unabhängig davon eine Notbetreuung in der jeweiligen Einrichtung zur Verfügung. DRK-Mitarbeitende, die ihr Kind in einer Einrichtung anderer Träger untergebracht haben und die von einer Schließung betroffen sind, können sich an Matthias Henrichsen-Schrembs, Leiter Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, wenden. Unter der Rufnummer 0211 2299-1271 wird er Ihnen weitere Informationen zu einer Not-Kita des DRK-Düsseldorf geben.


Stand: 13. März 2020, 14:50 Uhr

Armin Laschet kündigt der Bevölkerung in NRW drastische Einschnitte im öffentlichen Leben an. Das Land Nordrhein-Westfalen schließt ab Montag wegen des sich ausbreitenden Coronavirus seine Schulen. Kinder sollen zudem dann nicht mehr in die Kindergärten kommen, sagt Ministerpräsident Armin Laschet. Lehrer würden aber am Montag und Dienstag in den Schulen sein, um dabei zu helfen, die Betreuung der Schüler sicherzustellen. Der Vorlesungsbeginn an den Universitäten für das Sommersemester werde verschoben. Alle diese Maßnahmen würden zunächst bis zum 19. April gelten.

Die DRK-Kindertagesstätten in Düsseldorf und auch die Angebote unserer Familienbildung sowie der offenen Seniorenarbeit und auch einige Einrichtungen, wie beispielsweise die DRK-Fahrradwerkstatt bleiben möglicherweise ab Montag erst einmal geschlossen. Hierzu warten wir auf die endgültige Entscheidung der Stadt Düsseldorf.


Stand: 13. März 2020, 14:15 Uhr

Die globale Situation ist sehr dynamisch und ernst zu nehmen. Es gibt zum Teil schwere, zuweilen auch tödliche, Krankheitsverläufe. Die WHO bezeichnet den Coronavirus als Pandemie. Alle Bundesländer melden bestätigte Fälle von SARS-CoV-2. Neben NRW sind Bayern und Baden-Württemberg am stärksten betroffen. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als mäßig eingeschätzt (RKI). Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region und ist in „besonders betroffenen Gebieten“ hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.

Quelle: RKI 12mar20 – Zuletzt abgefragt: 121715mar20 www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html