Betreuungsverein
Viele Menschen sind aufgrund von zum Beispiel einer psychischen Erkrankung, körperlichen oder geistigen Behinderungen nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten wie beispielsweise die Selbstversorgung in der eigenen Wohnung, das Wahrnehmen wichtiger Termine oder die Bearbeitung der Post ganz oder teilweise eigenständig zu regeln. Sie benötigen einen Betreuer, der als ihr rechtlicher Vertreter vom Betreuungsgericht bestellt wird. Der Betreuer wird nur für die Aufgabenbereiche eingesetzt, die der Betreute selbst nicht mehr erledigen kann und die auch nicht auf anderem Wege geregelt werden können. Das Ziel der rechtlichen Betreuung ist die Vertretung der Interessen der hilfsbedürftigen Person in ihrem persönlichen Umfeld und in rechtlicher Hinsicht.
Aufgaben eines Betreuers
Mittelpunkt der Arbeit des Betreuers sind die Wünsche und Bedürfnisse des Betreuten. Die Hilfestellungen zielen darauf ab, für den Betreuten ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten.
Zu den Aufgabenbereichen eines Betreuers können unter anderem die Regelung der folgenden Angelegenheiten gehören:
- Sorge für die Gesundheit
- Vermögenssorge (z.B. Renten-, Steuer- und Versicherungsfragen)
- Vertretung vor Behörden und Institutionen
- Wohnungs- und Heimangelegenheiten
- Organisation und Einsatz ambulanter Hilfen
Der Betreuungsverein des DRK-Düsseldorf
Im Betreuungsverein arbeiten fünf hauptamtliche Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die insgesamt mehr als 180 Menschen betreuen. Überdies fördern, beraten und unterstützen sie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei ihren Aufgaben. Diese wichtige und vielfältige Tätigkeit kann auch ehrenamtlich übernommen werden.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Oft verdrängen wir Gespräche, die sich um Krankheit, Altersversorgung oder aufkommenden Hilfsbedürftigkeit drehen. Diese Probleme erscheinen uns noch weit entfernt, wir fühlen uns kerngesund und noch nicht betroffen. Aber eine aktive, selbstbestimmte Vorsorge ist wichtig für den Fall, dass wir krankheitsbedingt unsere Angelegenheiten ganz oder zum Teil nicht mehr selbst regeln können. Wir benötigen dann eine Person unseres Vertrauens, die als unser Bevollmächtigter unsere Angelegenheiten regelt und unsere Wünsche umsetzt und zum Ausdruck bringt.
Für diese frühzeitige Vorsorge gibt es beim DRK-Betreuungsverein kostenlose Musterformulare zur Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
Werden Sie ehrenamtlicher Betreuer
Eine gute und nutzbringende Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlicher Betreuung und Betreutem setzt ein beiderseitiges hohes Vertrauen und Verständnis voraus. Daher gibt es Voraussetzungen, die jeder Bewerber für eine ehrenamtliche Betreuung mitbringen sollte:
- Einfühlsamkeit, Toleranz und Verständnis
- eine realistische Lebenseinstellung und Lebenserfahrung
- Verantwortungsbewusstsein, Verlässlichkeit und Belastbarkeit
- soziales Engagement
- keine Hemmschwellen im Umgang mit Ämtern, Behörden und anderen Institutionen
- oder beim Ausfüllen von Anträgen und Verfassen von Schriftstücken
Was haben Sie davon?
Sie erfahren das befriedigende Gefühl, eine sinnvolle Arbeit zu tun. Sie nehmen das Ergebnis Ihrer Hilfen unmittelbar wahr. Sie machen neue Erfahrungen im Umgang mit Menschen, gewinnen neue Sichtweisen und erweitern Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten.
Wir bieten Ihnen als ehrenamtlicher, rechtlicher Betreuer kostenlose Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um Ihre Betreuung an. Überdies bieten wir Ihnen regelmäßig stattfindende Fortbildungsveranstaltungen an.
Unsere Öffnungszeiten
montags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
oder nach vorheriger Terminabsprache.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Katja Mackuth
DRK-Betreuungsverein
Kölner Landstraße 115
40591 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 9574 6606
E-Mail: Katja.Mackuthdrk-duesseldorf.de
Melanie Eckhardt
DRK-Betreuungsverein
Kölner Landstraße 115
40591 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 9574 6605