Freie Wohlfahrtspflege fordert Vorrangstellung gemeinnütziger Organisationen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) plädiert an die Politik, gemeinnützige Organisationen in den Sozialgesetzbüchern. den Förderprogrammen des Bundes. der Länder und der Kommunen sowie auf europäischer Ebene vorrangig zu behandeln. In einem im Juni veröffentlichten Positionspapier stellt die BAGFW die wesentliche Bedeutung gemeinnütziger Organisationen für den Sozialstaat der strukturellen Benachteiligung gegenüber, die mit dem Status der Gemeinnützigkeit und damit einhergehenden Rechten und Pflichten verbunden ist. Angesichts der bestehenden und kommenden sozialen Herausforderungen seien vier Maßnahmen unerlässlich:
- Eine allgemeine Regelung im SGB 1, die die Auftragsvergabe als mögliches Vertragsmodell zur Sicherstellung von sozialen Dienstleistungen umfassend ausschließt.
- Eine prioritäre Berücksichtigung gemeinnütziger Träger, Dienste und Einrichtungen in allen öffentlichen Förderprogrammen.
- Die Etablierung einer Vorrangstellung für gemeinnützige Angebote (bzw. analoge nationale Strukturen in anderen EU -Ländern) im Hinblick auf eine Reform der EU-Vergaberichtlinien
- und die Berücksichtigung und Stärkung des besonderen Bedarfs gemeinnütziger Träger angesichts der sich aus dem Gemeinnützigkeitsrecht ergebenden Rechten und Pflichten im Kontext europäischer Beihilferegeln.
- Entbürokratisierung und Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechtes.
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