Änderung des Rettungsdienstbedarfsplans: DRK-Düsseldorf strebt Übernahme zusätzlicher Rettungswagen an
Das Deutsche Rote Kreuz Düsseldorf steht zu seiner Mitwirkung in der öffentlichen Notfallrettung der Landeshauptstadt und strebt eine Übernahme zusätzlicher Rettungswagen im Rahmen der Änderung des Rettungsdienstbedarfsplans an
Im Zusammengang mit der jüngsten Berichterstattung über Probleme von Hilfsorganisationen bei der Besetzung von Rettungswagen des kommunalen Rettungsdienstes (Rheinische Post vom 21.10.2019 und 14.11.2019) betont das Deutsche Rote Kreuz Düsseldorf, dass der Verband seit seiner nunmehr fast vierzigjährigen Beteiligung am öffentlichen Rettungsdienst der Landeshauptstadt seinen vertraglich übernommenen Verpflichtungen immer und in vollem Umfang nachgekommen ist.
Zudem ist das DRK daran interessiert, sich an der im Rahmen der anstehenden Änderung des Rettungsdienstbedarfsplans Ausweitung der Notfallrettung um 12 Rettungswagen zu beteiligen und hat dieses Interesse gegenüber der Amtsleitung der Feuerwehr erklärt.
Zwar hatte auch das DRK einen vorübergehenden Personalengpass im Rettungsdienst, konnte aber durch interne organisatorische Maßnahmen und gezielte Personalakquisition seine Mitwirkung im öffentlichen Rettungsdienst zu jeder Zeit und vollumfänglich sicherstellen.
„Wir werden auch zukünftig unseren Verpflichtungen im Rettungsdienst unserer Stadt, die wir gerne übernommen haben, zuverlässig nachkommen und stehen auch für eine Ausweitung zur Verfügung.“ erklärt Stefan Fischer, Vorstandsvorsitzender des DRK.
Gleichzeitig betont Fischer die Verpflichtung der Stadt, die Refinanzierung der Ausbildungskosten (Ausbildungsvergütung und Schulkosten) für die dringend benötigten Notfallsanitäter sicherzustellen. Die Kosten der Ausbildung von Notfallsanitätern sind nach den gesetzlichen Regelungen Kosten des Rettungsdienstes und müssen damit von den Krankenkassen über die Rettungsdienstgebühren getragen werden, und zwar gleichermaßen für Mitarbeiter der Feuerwehr und für Mitarbeiter der mitwirkenden Hilfsorganisationen. Die Verantwortlichkeit der Stadt Düsseldorf für die Gewährleistung der Refinanzierung der Ausbildungskosten über die Rettungsdienstgebühren ergibt sich aus ihrer Eigenschaft als Träger des Rettungsdienstes und der daraus folgenden Zuständigkeit für die Gebührenverhandlungen.
„Für das Deutsche Rote Kreuz ist und bleibt der Rettungsdienst eine zentrale, strategisch wichtige Aufgabe. Wir haben uns über viele Jahre im Düsseldorfer Rettungsdienst engagiert, seine inhaltliche und qualitative Weiterentwicklung aktiv mitgestaltet und wir werden dieses mit unseren hoch motivierten Mitarbeitern in guter Partnerschaft mit der Feuerwehr auch zukünftig tun.“ so der DRK-Vorstandsvorsitzende.