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Pflegeneuordnungsgesetz: Änderungsbedarf zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in NRW

Symbolbild: alte Frau hat ihre Hände in den Schoß gelegt und hält dabei einen Gehstock
Foto: Sabine van Erp auf Pixabay

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz sollen die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert und die Versorgung der Menschen verbessert werden. Wir begrüßen eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung ausdrücklich, weil strategische Neuausrichtungen im Hinblick auf die Stabilisierung der Finanzen, Demographiefestigkeit und Digitalisierung der Pflege sowie Bürokratieabbau unseres Erachtens dringend nötig sind. Der vorliegende Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz wird diesen Grundanliegen jedoch nicht gerecht. Wir betrachten ihn im Gegenteil mit großer Sorge für die künftige pflegerische Versorgung der Menschen in NRW. Das Gesetz beinhaltet Leistungskürzungen und gefährdet in besorgniserregender Weise die bestehenden Pflegestrukturen und damit die Versorgungssicherheit.

Die Aussetzung der Refinanzierung von Tariflöhnen für 4 Jahre:

Die Aussetzung des Grundsatzes, dass Tariflöhne refinanziert werden müssen, gefährdet die pflegerische Versorgungsqualität und die Versorgungssicherheit, weil sie die wirtschaftliche Tragfähigkeit gemeinnütziger Träger grundlegend erschüttert. Sie steht auch im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des BSG (Grundsatzurteil vom 29.01.2009, Az.: B 3 P 6/08 R), wonach der Zahlung von Tariflöhnen Vorrang vor der Grundlohnsummenbindung nach § 71 Abs. 3 SGB V einzuräumen ist. Die Abkehr von dieser Priorisierung würde auch die Abwanderung von Pflegekräften in andere Branchen zur Folge haben. 

Die Einführung einer neuen Pflegebegleitung mit einem entsprechenden Bürokratieaufbau und damit eingehender Schwächung der fachlichen Kompetenz der ambulanten Pflege:

Die Einführung einer neuen Pflegebegleitung steht im Widerspruch zu aktuellen rechtlichen Initiativen des Gesetzgebers mit entgegengesetzter arbeitsmarktpolitischer und pflegefachlicher Zielsetzung. Bisherige Kernaufgaben der ambulanten Pflege werden von der Pflegetätigkeit unverständlicherweise abgetrennt, dies entwertet auch die pflegeprofessionelle Verantwortung. Außerdem besteht die Gefahr, dass die geplante Gesetzgebung den künftigen Pflegepersonalmangel verstärkt, da professionell Pflegende aus der direkten Pflege in die administrative Pflegebegleitung abwandern.

Das neue Sozialraumbudget ignoriert die Wahlmöglichkeiten der Pflegebedürftigen und schwächt das präventive Potential professioneller Pflege:

Die Einführung neuer Leistungsbudgets sowie die Verschiebung der Leistungszugriffe von der professionellen Pflege hin zu nachbarschaftlichen Angeboten entzieht den Pflegenden die Wahlmöglichkeit, ob ein niedrigschwelliges oder ein professionelles Angebot in die Versorgung integriert wird. Insofern steht insbesondere das neue Sozialraumbudget im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, die Priorisierung der Prävention in der Pflege zu stärken.

Die Neuausrichtung der Verhinderungspflege als Überbrückungsleistung und Notfallversorgung schwächt pflegende Angehörige bei der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege, Tagespflege sowie ambulanter Pflege: 

Durch die geplante Einführung des Überbrückungsbudgets reicht in der Kurzzeitpflege der gedeckelte Gesamtbetrag nun nicht einmal mehr für eine Versorgung von 14 Tagen aus. Zugleich wird die Unterstützung außerhalb der Kurzzeitpflege geschwächt, indem das Budget nicht mehr für die Tagespflege und zeitlich sehr befristet (vorerst nur 3 Tage) für die ambulante Notfallversorgung zur Verfügung steht. 

Über die konkreten Regelungen des Gesetzentwurfs hinaus sehen wir die zugrundeliegende gesundheitspolitische Strategie mit großer Sorge. Der Entwurf konzentriert sich vor allem auf die Begrenzung von Ausgaben, ohne die Ursachen des steigenden Pflegebedarfs und die gesellschaftlichen Veränderungen ausreichend zu berücksichtigen. Gleichzeitig werden professionelle Pflegeangebote geschwächt, obwohl aufgrund sinkender familiärer Unterstützungsmöglichkeiten künftig ein steigender Bedarf an professioneller Versorgung zu erwarten ist. Statt nachhaltiger Strukturreformen drohen Versorgungslücken, eine Verschlechterung der Teilhabe pflegebedürftiger Menschen sowie langfristig höhere Belastungen für die Solidargemeinschaft.

Fazit: 

Es ist das erklärte Ziel des Gesetzgebers, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren sowie eine bürgernahe und menschenwürdige Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mit effizienten und nachhaltigen Versorgungsstrukturen personell und effizient sicherzustellen. Der vorliegende Referentenentwurf verschärft, insbesondere durch die oben genannten Maßnahmen, die bereits angespannte Situation in der pflegerischen Versorgung.